Immensum ad antrum aditus
Immensum ad antrum aditus
Höhlen sind ein äußerst empfindlicher Lebensraum: Sie bieten einer Vielzahl von Tieren Unterschlupf. Höhlen sind deshalb als Lebensstätten nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz geschützt.
Zur Erhaltung dieser Schätze der Natur beachten Sie bitte folgendes:
* Betreten Sie Höhlen möglichst nicht im Zeittraum von Oktober bis April. Die meisten Tierarten nutzen Höhlen als Winterquartier und wollen in dieser Zeit nicht gestört werden.
* Benutzen Sie KEIN offenes Feuer (Z.B. Karbidlampen, Kerzen, Fackeln in der Höhle oder am Eingang und rauchen Sie nicht.
* Feuer machen ist verboten: Rauch und Ruß schädigen die Höhle für lange Zeit und entwerten sie für Tier und Mensch. Die Natur braucht Jahrhunderte, um derartige Schäden zu reparieren.
* Vermeiden Sie in der Höhle unnötigen Lärm. Genießen Sie lieber die Stille und erfreuen sich an der Vielfalt, Schönheit und Natürlichkeit dieser Zauberwelt.
Wer Höhlen erheblich beeinträchtigt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen